FG Düsseldorf - Urteil vom 14.01.2009
2 K 4056/08 StB
Normen:
StBerG § 39 Abs. 2 Satz 3; StBerG § 39 Abs. 2 Satz 4; StBerG § 157a Abs. 1; DVStB § 21; BGB § 242; GG Art. 3 Abs. 1;
Fundstellen:
DStRE 2010, 455

Anspruch auf Erstattung der vollen Prüfungsgebühr nach Rücktritt im Krankheitsfalle - Rücktritt; Steuerberaterprüfung; Prüfungsgebühr; Verfassungsmäßigkeit

FG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2009 - Aktenzeichen 2 K 4056/08 StB

DRsp Nr. 2009/17540

Anspruch auf Erstattung der vollen Prüfungsgebühr nach Rücktritt im Krankheitsfalle - Rücktritt; Steuerberaterprüfung; Prüfungsgebühr; Verfassungsmäßigkeit

1. Die in § 39 Abs. 2 Satz 4 StBerG getroffene Bestimmung, dass im Falle eines Rücktritts von der Steuerberaterprüfung zwischen dem von der Prüfungsbehörde bestimmten Zeitpunkt und dem Ende der Bearbeitungszeit für die letzte Aufsichtsarbeit die Prüfungsgebühr unabhängig von dem Rücktrittsgrund - also auch im Krankheitsfalle - nur zur Hälfte erstattet wird, ist nicht wegen eines Missverhältnisses zwischen Gebühr und Aufwand verfassungswidrig. 2. Die Gegenleistung der Verwaltung liegt in diesem Fall in den Vorbereitungsarbeiten für die Steuerberaterprüfung. 3. Die fehlende Differenzierung nach dem Zeitpunkt und dem Grund des Rücktritts stellt angesichts dessen voraussetzungsloser Zulässigkeit eine nicht zu beanstandende Typisierung und Pauschalierung dar.

Normenkette:

StBerG § 39 Abs. 2 Satz 3; StBerG § 39 Abs. 2 Satz 4; StBerG § 157a Abs. 1; DVStB § 21; BGB § 242; GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand: