BFH - Beschluß vom 27.03.2002
I B 9/01
Normen:
AO § 37 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1274

Anspruch auf Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Steuer

BFH, Beschluß vom 27.03.2002 - Aktenzeichen I B 9/01

DRsp Nr. 2002/10417

Anspruch auf Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Steuer

Es ist unmittelbar aus dem Gesetz ersichtlich und daher nicht klärungsbedürftig, dass der Anspruch auf Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Steuer demjenigen zusteht, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 S. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten zum einen darüber, ob die Beigeladene zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) berechtigt war. Zum anderen ist streitig, ob die Beigeladene Gründe für eine Zulassung der Revision in ausreichender Form dargelegt bzw. bezeichnet hat, sowie --bejahendenfalls-- ob solche Gründe im Streitfall vorliegen.

Die Klägerin ist eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft, zu deren Unternehmensgegenstand die Vermietung und der Aufbau von Konzertbühnen gehören. Sie verpflichtete sich gegenüber der X-GmbH, im Rahmen der Deutschlandtournee der ausländischen Musikgruppe A die erforderlichen Bühnen zur Verfügung zu stellen, für deren Auf- und Abbau zu sorgen und mit den Proben verbundene technische Leistungen zu erbringen. Hierfür sollte sie insgesamt 5 Mio. US-$ erhalten. In einem weiteren Vertrag wurde für Leistungen der Klägerin bei zusätzlichen Konzerten der A ein Entgelt von 5,4 Mio. DM vereinbart. Die X-GmbH wurde im Juni 1997 wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht.