Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 23.04.2020 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
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