Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juni 2021 und des Sozialgerichts Cottbus vom 16. Juni 2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten für ein isoliertes Widerspruchsverfahren und mittelbar darüber, ob die Beklagte den der Klägerin erteilten Rentenbescheid ausreichend begründet hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|