FG Hessen - Urteil vom 16.05.2023
3 K 1219/21
Normen:
EStG § 42e;

Anspruch auf Erteilung einer inhaltlich richtigen Lohnsteueranrufungsauskunft

FG Hessen, Urteil vom 16.05.2023 - Aktenzeichen 3 K 1219/21

DRsp Nr. 2024/7762

Anspruch auf Erteilung einer inhaltlich richtigen Lohnsteueranrufungsauskunft

1. Ein Arbeitgeber hat einen - auch gerichtlich durchsetzbaren - Anspruch auf Erteilung der Auskunft über die Anwendung lohnsteuerrechtlicher Vorschriften. Dieser Anspruch bezieht sich nicht nur darauf, dass der Arbeitgeber förmlich zu bescheiden ist. § 42e EStG vermittelt vielmehr einen Anspruch darauf, dass die Auskunft inhaltlich richtig ist. 2. Die gerichtliche Kontrolldichte eines angefochtenen Verwaltungsakts hängt wesentlich von dessen Regelungsaussage ab. Diese erschöpft sich bei einer Lohnsteueranrufungsauskunft darin, wie die Finanzbehörde einen ihr zur Prüfung gestellten typischerweise hypothetischen Sachverhalt im Hinblick auf die Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug gegenwärtig beurteilt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

EStG § 42e;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Erteilung einer inhaltlich richtigen Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e Einkommensteuergesetz (EStG). Dem Rechtsstreit liegt der folgende Sachverhalt zu Grunde: