Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 14.11.2013 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Die Klägerin ist 1965 geboren. Sie erlernte den Beruf einer Erzieherin und war zuletzt bis Mai 2010 als Erzieherin versicherungspflichtig beschäftigt. Danach bezog sie Arbeitslosengeld I, derzeit ist sie arbeitslos gemeldet.
Die Klägerin beantragte am 14.09.2011 eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
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