Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. März 2018 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 20. Juni 2014 insgesamt zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.
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