FG Düsseldorf, vom 04.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 4643/09
Anspruch auf gesonderte Feststellung der Verlustabzüge wegen Ablaufs der Feststellungsfrist i.R.v. Aufwendungen für die Ausbildung zum Piloten
BFH, Urteil vom 24.01.2012 - Aktenzeichen IX R 20/11
DRsp Nr. 2012/9909
Anspruch auf gesonderte Feststellung der Verlustabzüge wegen Ablaufs der Feststellungsfrist i.R.v. Aufwendungen für die Ausbildung zum Piloten
NV: Ein verbleibender Verlustabzug kann nach Ablauf der Feststellungsfrist nicht mehr gesondert festgestellt werden, wenn der Steuerpflichtige in den bereits festsetzungsverjährten Veranlagungszeiträumen, in die der Verlust nach § 10d Abs. 2EStG hätte vorgetragen werden müssen, über zur Verlustkompensation ausreichende Gesamtbeträge der Einkünfte verfügt (Anschluss an BFH-Urteil vom 29. Juni 2011 IX R 38/10, BFHE 233, 326, BStBl II 2011, 963).