FG Hamburg - Beschluss vom 18.05.2021
1 K 175/20
Normen:
FGO § 78;

Anspruch auf Gewährung der Akteneinsicht außerhalb der gerichtlichen Geschäftsräume

FG Hamburg, Beschluss vom 18.05.2021 - Aktenzeichen 1 K 175/20

DRsp Nr. 2022/6867

Anspruch auf Gewährung der Akteneinsicht außerhalb der gerichtlichen Geschäftsräume

1. § 78 Abs. 3 Satz 1 FGO schließt zwar nicht jedwede Akteneinsicht außerhalb von Diensträumen aus, allerdings verbleibt die Übersendung von Akten in die Geschäftsräume eines Prozessbevollmächtigten zum Zwecke der dortigen Einsichtnahme auf eng begrenzten Ausnahmefälle beschränkt.2. Bei der vom Gericht am Einzelfall zu beurteilende Ermessensentscheidung, begründet die Corona-Pandemie und die mit ihr im Entscheidungszeitpunkt einhergehenden Gefahren und Beschränkungen grundsätzlich, ohne Hinzutreten weiterer Umstände, keinen zwingenden Ausnahmefall, der eine Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten gebietet.

Normenkette:

FGO § 78;

Gründe

I.

Das Klageverfahren hat den Einkommensteuerbescheid der Kläger für das Jahr 2016 zum Gegenstand.