FG Köln - Urteil vom 14.08.2008
15 K 1468/07
Normen:
EStG § 64 Abs. 2; EStG § 24b Abs. 1;
Fundstellen:
EFG 2008, 1796

Anspruch auf Gewährung des Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

FG Köln, Urteil vom 14.08.2008 - Aktenzeichen 15 K 1468/07

DRsp Nr. 2009/1538

Anspruch auf Gewährung des Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

1. Bei mehreren Alleinerziehenden soll dieser Betrag dem Gesetzeswortlaut gemäß nur einmal gewährt werden. Hätte der Gesetzgeber eine Aufteilung gewollt, hätte er den Entlastungsbetrag "denjenigen" Alleinstehenden zuweisen müssen, die das Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben. 2. Aus der Vorschrift des § 24b Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG lässt sich auch kein freies, von der Bestimmung des Kindergeldberechtigten unabhängiges Wahlrecht auf Gewährung des Entlastungsbetrages entnehmen.

Normenkette:

EStG § 64 Abs. 2; EStG § 24b Abs. 1;

Tatbestand:

Streitig ist die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes - EStG -.