LSG Bayern - Urteil vom 26.01.2017
L 19 R 528/13
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 1 S. 2; SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 29.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 14/12

Anspruch auf Gewährung einer ErwerbsminderungsrenteAnforderungen an die rentenrechtliche Leistungsbeurteilung

LSG Bayern, Urteil vom 26.01.2017 - Aktenzeichen L 19 R 528/13

DRsp Nr. 2017/8593

Anspruch auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente Anforderungen an die rentenrechtliche Leistungsbeurteilung

Zu den Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung.

Nicht neue Diagnosen, sondern das Ausmaß der bei einem Versicherten dauerhaft bestehenden Funktionseinschränkungen sind entscheidend für eine rentenrechtliche Leistungsbeurteilung.

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 29.01.2013 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 1 S. 2; SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die Klägerin gegen die Beklagte aufgrund des Antrags vom 22.03.2011 einen Anspruch auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente hat.