Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 29.10.2021 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten haben die Beteiligten einander in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht die Gewährung einer Witwenrente.
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