Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 20. Juli 2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Gewährung einer Hörgeräteversorgung mit dem Hörgerät ReSound Enzo 3D 9 ET-998-DW als Hilfsmittelversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
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