Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 22.10.2019 sowie der Bescheid der Beklagten vom 11.07.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.02.2018 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ausgehend von einem Leistungsfall im Oktober 2014 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 01.02.2016 auf Dauer zu zahlen.
Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Instanzen trägt die Beklagte.
Streitig ist die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
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