Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 4.2.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund eines Leistungsfalls am 24.5.2018.
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