Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 16.02.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung.
Bei der 1986 geborene Klägerin besteht seit ihrem zehnten Lebensjahr eine Epilepsieerkrankung. Sie besuchte bis 2002 ohne Abschluss eine Sonderschule. Am 30.09.2003 erfolgte bei der Klägerin eine Gehirnoperation, bei der ein temporo-mesiales Gangliogliom rechts reseziert wurde.
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