Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 23.02.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung.
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