Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.11.2013 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI).
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