Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 21.01.2019 geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
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