Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 24. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung streitig.
Die 1957 geborene Klägerin war zuletzt von 1994 bis zum 31.07.2021 als Zeitungsausträgerin (10 Stunden pro Woche) versicherungspflichtig beschäftigt. Ab dem 05.10.2020 wurde bei ihr Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
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