LSG Hamburg - Urteil vom 28.02.2023
L 3 R 67/20
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2; SGG § 109;

Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen ErwerbsminderungPrüfung der medizinischen VoraussetzungenAnforderungen an die Ermittlungspflicht des Gerichts

LSG Hamburg, Urteil vom 28.02.2023 - Aktenzeichen L 3 R 67/20

DRsp Nr. 2023/13279

Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung Prüfung der medizinischen Voraussetzungen Anforderungen an die Ermittlungspflicht des Gerichts

Das Gericht genügt seiner Ermittlungspflicht, wenn im erst- und zweitinstanzlichen Verfahren insgesamt drei Sachverständige übereinstimmend bestätigt, dass der Kläger auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch regelmäßig sechs Stunden arbeitstäglich Tätigkeiten verrichten kann und darüber hinaus im Berufungstermin vorgelegte Atteste und Befundberichte keinen Anlass für weitere medizinische Ermittlungen ergeben.

Tenor

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2; SGG § 109;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Die im Jahre 1965 geborene Klägerin, die keine Berufsausbildung abgeschlossen hat, war zuletzt als Reinigungskraft tätig. Die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung der Klägerin endete am 30. Juni 2008.

Für die Zeit vom 5. April 2007 bis zum 3. Mai 2007 gewährte die Beklagte der Klägerin eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme in der M. in B.. Die Klägerin wurde mit einem Leistungsvermögen von täglich sechs Stunden und mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entlassen.