Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Die im Jahre 1965 geborene Klägerin, die keine Berufsausbildung abgeschlossen hat, war zuletzt als Reinigungskraft tätig. Die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung der Klägerin endete am 30. Juni 2008.
Für die Zeit vom 5. April 2007 bis zum 3. Mai 2007 gewährte die Beklagte der Klägerin eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme in der M. in B.. Die Klägerin wurde mit einem Leistungsvermögen von täglich sechs Stunden und mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entlassen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|