SG Reutlingen, vom 26.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 EG 1833/21
Anspruch auf Gewährung von ElterngeldZulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage im sozialgerichtlichen VerfahrenAnforderungen an die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2022 - Aktenzeichen L 11 EG 543/22
DRsp Nr. 2022/11264
Anspruch auf Gewährung von ElterngeldZulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage im sozialgerichtlichen VerfahrenAnforderungen an die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
1. Die Bewilligung vorläufiger Leistungen nach § 8 Abs 3BEEG ist ein eigenständiger Verwaltungsakt, der mit Widerspruch und Klage angefochten werden kann. Mit der Klage gegen eine vorläufige Bewilligungsentscheidung kann geltend gemacht werden, dass die Voraussetzungen für eine lediglich vorläufige Bewilligung nicht vorliegen und stattdessen eine endgültige Bewilligung hätte erfolgen müssen.2. Nach § 2b Abs 2 Satz 1 BEEG sind für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit iS von § 2dBEEG vor der Geburt die jeweiligen steuerlichen Gewinnermittlungszeiträume maßgeblich, die dem letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes zugrunde liegen. Die Regelung verpflichtet die Elterngeldbehörde, bei der Berechnung des Elterngeldes als Bemessungszeitraum den letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes zugrunde zu legen. Steuerlicher Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr (vgl §§ 2 Abs 7, 25 Abs 1EStG). Davon zu unterscheiden ist der steuerliche Gewinnermittlungszeitraum, der vom Veranlagungszeitraum abweichen kann.
Tenor
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