Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 30. Juni 2021 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Beklagte wendet sich gegen ihre Verurteilung, dem Kläger im Zusammenhang mit einem am 12.01.2019 erlittenen Arbeitsunfall über den 19.01.2019 hinaus Heilbehandlung zu gewähren.
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