BSG - Urteil vom 28.03.2019
B 3 KR 15/17 R
Normen:
SGB V (i.d.F.v. 20.12.1988) § 44 Abs. 1 S. 1; SGB V (i.d.F.v. 17.07.2009) § 44 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; SGB V a.F. § 46 S. 1 Nr. 2 und S. 2; SGB V § 48 Abs. 1 S. 2; SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 1; EntgFG § 3 Abs. 1 S. 1-2;
Fundstellen:
NZS 2019, 750
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 25.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen L 11 KR 1321/16
SG Ulm, vom 02.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 3225/15

Anspruch auf Gewährung von Krankengeld an freiwillig VersicherteEntstehung des Krankengeldanspruchs von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an bei UnterbrechungenKein Erfordernis einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeitsdauer

BSG, Urteil vom 28.03.2019 - Aktenzeichen B 3 KR 15/17 R

DRsp Nr. 2019/9793

Anspruch auf Gewährung von Krankengeld an freiwillig Versicherte Entstehung des Krankengeldanspruchs von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an bei Unterbrechungen Kein Erfordernis einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeitsdauer

Bei freiwillig versicherten hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen, bei denen entsprechend ihrer Wahlerklärung der Anspruch auf Krankengeld erst von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an entsteht, setzt der Krankengeldanspruch jedenfalls dann nicht eine zuvor bestehende "ununterbrochene" Dauer der Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen voraus, wenn die einzelnen Arbeitsunfähigkeitszeiten auf derselben Krankheit beruhen.

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. April 2017 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.

Normenkette:

SGB V (i.d.F.v. 20.12.1988) § 44 Abs. 1 S. 1; SGB V (i.d.F.v. 17.07.2009) § 44 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; SGB V a.F. § 46 S. 1 Nr. 2 und S. 2; SGB V § 48 Abs. 1 S. 2; SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 1; EntgFG § 3 Abs. 1 S. 1-2;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Krankengeld (Krg) an freiwillig Versicherte.