Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.02.2019 geändert und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 06.09.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.12.2016 verurteilt, dem Kläger vom 01.09.2016 bis 30.12.2016 sowie vom 10.01.2017 bis 10.04.2017 Krankengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu gewähren.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
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