Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Außergerichtlichen Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Der Kläger beantragte am 04.11.2019 bei der Beklagten die Gewährung von Pflegegeld.
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