Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 23. Juli 2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung von Erwerbsminderungsrente.
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