LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.01.2024
L 2 R 2987/22
Normen:
SGB VI § 46 Abs. 2a;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 20.09.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 2 R 639/21

Anspruch auf große Witwerrente bei Ehedauer von weniger als einem Jahr

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2024 - Aktenzeichen L 2 R 2987/22

DRsp Nr. 2024/6536

Anspruch auf große Witwerrente bei Ehedauer von weniger als einem Jahr

Zu den Voraussetzungen bei Zugrundelegung der BSG-Rechtsprechung (siehe insbesondere BSG Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 53/08 R -) um die gesetzliche Vermutung für eine Versorgungsehe in § 46 Abs. 2a SGB VI zu widerlegen; hier im Falle einer Eheschließung ca. 3 Monate vor dem Versterben der Ehepartnerin nach schon mehreren Jahren mit einer Krebserkrankung und insgesamt stetiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 20. September 2022 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VI § 46 Abs. 2a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer großen Witwerrente aus der Versicherung der B1 (im Folgenden: Versicherte).

Der 1963 geborene Kläger ist der Ehemann der 1961 geborenen und 2019 verstorbenen Versicherten, mit der er 2019 die Ehe schloss. Die Eheleute haben keine Kinder.