Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 20. September 2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer großen Witwerrente aus der Versicherung der B1 (im Folgenden: Versicherte).
Der 1963 geborene Kläger ist der Ehemann der 1961 geborenen und 2019 verstorbenen Versicherten, mit der er 2019 die Ehe schloss. Die Eheleute haben keine Kinder.
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