Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. September 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
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Umstritten ist die Aufforderung zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters.
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