Die Widerklage der Widerklägerin vom 25.11.2013 wird abgewiesen.
II.Die Widerklägerin trägt die Kosten der Widerklage.
III.Der Streitwert wird auf 30.157,85 EUR festgesetzt.
IV.Die Revision wird zugelassen.
Strittig ist ein Zahlungsanspruch gegen die Mutter einer Versicherten, für welche der Beigeladene Intensiv-Pflegedienstleistungen zu Unrecht abgerechnet hatte.
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