Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.10.2018 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist der Beginn der Witwenrente der Klägerin.
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