Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Berechtigung der Beklagten zur rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung einer Witwerrente und Rückforderung überzahlter Rentenleistungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 30. Juni 2012.
Der am ... 1959 geborene Kläger lebte nach eigener Angabe seit ... 2000 mit der am ... 1955 geborenen und am ... 2008 verstorbenen Frau. P. M. in einer Lebensgemeinschaft.
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