Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Darmstadt vom 12. Juli 2021 aufgehoben und die Beklagte unter Abänderung der Bescheide vom 25. Juli 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. Mai 2020 verurteilt, der Klägerin die ihr für das Hörsystem Widex Unique FS-330 entstandenen Kosten in Höhe von 2.895,60 € zu erstatten.
Die Beklagte hat der Klägerin deren außergerichtlichen Kosten in beiden Instanzen zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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