FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.08.2013
1 K 106/12
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1;

Anspruch auf Kindergeld für ein studierendes, verheiratetes Kind mit Rücksicht auf dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ehegatten

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.08.2013 - Aktenzeichen 1 K 106/12

DRsp Nr. 2014/3360

Anspruch auf Kindergeld für ein studierendes, verheiratetes Kind mit Rücksicht auf dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ehegatten

Der Anspruch auf Kindergeld setzt nicht voraus, dass sich der Kindergeldberechtigte in einer "typischen Unterhaltssituation" befindet. Nach der ab 2012 geltenden gesetzlichen Regelung kommt es für den Kindergeldanspruch nicht mehr auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes an. Leistungen des Ehegatten des Kindes oder des Vaters des Kindeskindes, welche aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht erbracht werden, sind daher für den Anspruch auf Festsetzung von Kindergeld nicht mehr relevant.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 1;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Anspruch auf Kindergeld für ein studierendes, verheiratetes Kind mit Rücksicht auf dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ehegatten ausgeschlossen ist.