FG Baden-Württemberg - Urteil vom 04.02.2019
10 K 1275/18
Normen:
EStG § 66 Abs. 3;

Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind in Berufsausbildung; § 66 Abs. 3 EStG bietet keine gesetzliche Grundlage, die Auszahlung eines wirksam und bestandskräftig festgesetzten Kindergeldanspruchs zu verweigern

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.2019 - Aktenzeichen 10 K 1275/18

DRsp Nr. 2019/16781

Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind in Berufsausbildung; § 66 Abs. 3 EStG bietet keine gesetzliche Grundlage, die Auszahlung eines wirksam und bestandskräftig festgesetzten Kindergeldanspruchs zu verweigern

Tenor

1.

Der Bescheid vom 8. März 2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. April 2018 wird dahingehend abgeändert, dass an die Klägerin Kindergeld für die Tochter X. für den Zeitraum von September 2015 bis einschließlich Juli 2017 in Höhe von 4.376 € zu zahlen ist.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

3.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch einfache Erklärung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

4.

Die Revision wird zugelassen.

5.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Normenkette:

EStG § 66 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist die Auszahlung von Kindergeld für den Zeitraum September 2015 bis Juli 2017.