Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 31. Mai 2021 wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger und Berufungsbeklagte (künftig nur: Kläger) begehrt für sich Kindergeld.
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