Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob der Kläger für seinen Sohn T in den Monaten Juli und August 2015 Anspruch auf Kindergeld hat.
Der am 22.03.1996 geborene Sohn T begann am 01.09.2012 seine Ausbildung als Kaufmann im Groß- & Außenhandel bei der R GmbH & Co. KG (Tankstellenbetrieb).
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