FG Hamburg - Urteil vom 08.02.2000
I 690/99
Normen:
EStG § 62 Abs. 2 Satz 1; GG Art. 3 ; FGO § 142 Abs. 1 ;

Anspruch auf Kindergeld nur bei Aufenthaltsberechtigung

FG Hamburg, Urteil vom 08.02.2000 - Aktenzeichen I 690/99

DRsp Nr. 2001/1767

Anspruch auf Kindergeld nur bei Aufenthaltsberechtigung

Ein Ausländer hat nur Anspruch auf Kindergeld, wenne r im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 2 Satz 1; GG Art. 3 ; FGO § 142 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Mit Bescheid vom 1.10.1999 hob die Antragsgegnerin die Kindergeldfestsetzung für das Kind K ab April 1998 und für das Kind C ab April 1999 auf. Die Aufhebung wurde damit begründet, dass die Antragstellerin, die die nigerianische Staatsangehörigkeit besitzt, nur bis zum 28.3.1998 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gewesen sei. Der Einspruch der Antragstellerin blieb erfolglos. Die Einspruchsentscheidung wurde am 28.10.1999 abgesandt.