FG München - Urteil vom 26.02.2015
10 K 1463/14
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d; EStG § 62 Abs. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 2; SGB VII § 2 Abs. 1a; AO § 367; FGO § 44;

Anspruch auf Kindergeld während zweijährigen Missionarsdienstes in England Unzulässigkeit einer auf die Festsetzung von Kindergeld gerichteten Klage, soweit die Familienkasse den Anspruch noch nicht geregelt hat EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d

FG München, Urteil vom 26.02.2015 - Aktenzeichen 10 K 1463/14

DRsp Nr. 2015/6996

Anspruch auf Kindergeld während zweijährigen Missionarsdienstes in England Unzulässigkeit einer auf die Festsetzung von Kindergeld gerichteten Klage, soweit die Familienkasse den Anspruch noch nicht geregelt hat EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d

1. Während eines zweijährigen Missionarsdienstes des Kindes für einen geeigneten Träger eines solchen Freiwilligendienstes in England besteht Anspruch auf Kindergeld. 2. Im Falle eines zulässigen, in der Sache aber unbegründeten Einspruchs gegen einen Ablehnungsbescheid ist der Finanzkasse längstens eine Regelung bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung möglich. Begehrt ein Kläger mit seiner Klage über diesen Zeitraum hinaus Kindergeld, ist sie insoweit unzulässig.

1. Der Ablehnungsbescheid vom 29. November 2013 und die Einspruchsentscheidung vom 23. Mai 2014 werden aufgehoben und die Beklagte wird verpflichtet, Kindergeld für Christopher von September 2013 bis Mai 2014 festzusetzen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin 16/25 und die Beklagte 9/25.