Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. März 2021 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Die 1980 geborene Klägerin leidet an einem Lipödem und begehrt von der beklagten Krankenkasse (KK) Kostenerstattung für stationär durchgeführte Liposuktionen an Armen, Beinen und Hüften.
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