Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 20. März 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 50 000 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Genehmigung einer Satzungsänderung.
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