1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten, ob die Klägerin mit Ablauf des 8. November 2015 zu Recht nach § 48 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert wurde.
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