Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 16. Juni 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Weitergewährung von Krankengeld über den 30. September 2011 hinaus.
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