Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 7. November 2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten für beide Rechtszüge nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger Anspruch auf Krankengeld über den 1. Oktober 2017 hinaus hat.
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