Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18. Mai 2016 geändert.
Unter Aufhebung des Bescheides vom 11. August 2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 26. Oktober 2016 wird die Beklagte verurteilt, der Klägerin Krankengeld für die Zeit vom 8. August 2016 bis zum 21. August 2017 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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