Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.02.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Krankengeld über den 17.05.2016 hinaus.
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