Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 16.02.2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten um das Ruhen von Krankengeld im Zeitraum vom 11.4.2020 bis zum 21.4.2020.
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