LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 06.02.2017
L 5 KR 13/17 B ER
Normen:
SGB V § 46 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
SG Schleswig, vom 06.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KR 42/16

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen KrankenversicherungErforderlichkeit einer ärztlichen Feststellung der ArbeitsunfähigkeitKein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch nach Falschberatung durch den Hausarzt

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.02.2017 - Aktenzeichen L 5 KR 13/17 B ER

DRsp Nr. 2017/2250

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung Erforderlichkeit einer ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit Kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch nach Falschberatung durch den Hausarzt

Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach § 46 S. 1 Nr. 2 SGB V setzt sowohl für die Erst- als auch für die Folgefeststellungen die persönliche Untersuchung des Versicherten durch einen Arzt voraus.

Hat die Krankenkasse den Versicherten in mehreren Schreiben ausdrücklich über die Notwendigkeit einer fortlaufenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungsfeststellung belehrt, so kann auch eine eventuelle Falschberatung durch seinen Hausarzt nicht zu einem auf Fortzahlung des Krankengeldes führen.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 6. Januar 2017 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB V § 46 S. 1 Nr. 2;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt von der Antragsgegnerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Zahlung von Krankengeld über den 7. November 2016 hinaus.