1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Zahlung von Krankengeld aufgrund einer ab dem 03.11.2015 attestierten Arbeitsunfähigkeit.
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