Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 19. November 2014 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch im Berufungsverfahren die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Kosten des Klägers.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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